Die europäische Datenschutzgrundverordnung trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft und ab 25. Mai 2018 sind die enthaltenen Vorschriften zum Datenschutz verbindlich anzuwenden.
Unter anderem müssen Auftraggeber und Auftragnehmer in bestimmten Fällen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
Für unsere Kunden, die mit uns einen solchen Vertrag abschließen müssen, haben wir einen Mustervertrag zum Ausfüllen unter der Adresse www.nea-net.de/dokumente hinterlegt.